Energiemanagement

Ressourcen schonen und Kosten optimieren

Der effizien­te Umgang mit natür­­lichen Res­sour­­cen und Ener­­gie wird heu­te von je­dem Unter­­neh­men voraus­ge­setzt und durch die aktuel­­le Klimapolitik immer stärker gefördert. Die Energiekosten sind ein wichtiger Faktor, der besondere Aufmerksamkeit bedarf um die Wett­­bewerbs­­fähig­­keit durch geziel­­te Kostenoptimierungen zu erhalten. Ein wirk­­sames Energie­­manage­­ment ist ein bedeutender Bau­stein dazu.

Seit 2009 verfüge ich über umfang­­reiche Erfah­­run­gen bei der Einfüh­­rung von Energie­­manage­ment­­syste­men und kann zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Projekte zurückblicken. Zu meinem Netzwerk zähle ich 15 kompetente und erfahrene Energie­­bera­­ter, -auditoren und Fach­­spezialis­ten. Gemeinsam bieten wir unseren Kunden alle Beratungs- und Planungs­­dienst­leistun­­gen aus einer Hand.

 

Unsere Leistungen:
Energiemanagement ISO 50001

Erhöht ein Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem seine Energieeffizienz, so spart es nicht nur Energiekosten, sondern kann noch weitere Kosten einsparen: Der Gesetzgeber fördert gezielt das Engagement von Unternehmen zur Senkung des Energieverbrauchs auf unterschiedliche Weise: Neben dem Spitzenausgleich nach Energie- und Stromsteuergesetz gibt es auch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EEG 2017 sowie gezielte Fördermöglichkeiten.

Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist in allen Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, möglich. Dabei können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie das Energiemanagementsystem als eigenständiges Managementsystem einführen oder in bestehende Managementsystem integrieren. Zahlreiche Unternehmen kombinieren beispielsweise das bereits bestehende Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 mit den Anforderungen der ISO 50001. Aufgrund der gleichen Struktur der Normen und einiger vergleichbarer Anforderungen können dadurch Synergien genutzt und der Aufwand verringert werden.

Seit über 70 Projekten in verschiedensten Branchen bringen wir unsere Erfahrungen bei der Einführung und Betreuung von Energiemanagementsystemen ein. Profitieren Sie davon und lassen Sie sich beraten.

Energieaudits EDL-G

Mit der EU-Effizienz-Richtlinie gibt die EU die Richtung vor: Gesamteuropäisches Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz. Die Anforderung aus der EED, Energieeffizienzverpflichtungssysteme einzuführen, wird in Deutschland über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015) umgesetzt. Die wesentlichen Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes:

Alle Unternehmen in Deutschland, die keine KMU sind, sind verpflichtet

  • ein Energieaudit nach EN 16247-1 oder
  • ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder
  • ein Umweltmanagement nach EMAS

einzuführen. Das BAFA übernimmt dabei die Überwachungsfunktion und fordert die Nachweise ein.

Die meisten Unternehmen entschieden sich für die Variante, in 2015 erstmalig und dann wiederkehrend alle 4 Jahre Energieaudits nach EN 16247-1 durchzuführen. Ziel der Energieaudits ist es, Energieflüsse und Potenziale für Verbesserungen der Energieeffizienz zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen monetär bewertet, sodass Unternehmen auf einen Blick erfassen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale in einem Energiebericht zusammengefasst und der Geschäftsführung präsentiert.

Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 muss von qualifizierten Energieberatern oder qualifiziertem internen Unternehmenspersonal (§8 b EDL-G) durchgeführt werden. NSC-Beratung hat die erforderliche Fachkompetenz, die Werkzeuge und Erfahrungen zur Durchführung der Energieaudits. Sprechen Sie uns an.

Förderprogramme des Bundes

Verschiedene Förderprogramme für unterschiedliche Zielgruppen schaffen Anreize für Unternehmen, in das Thema Energieeffizienz zu investieren. Dazu zählen beispielsweise

  • Förderung für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
  • Förderung für den Erwerb und Installation von Software und Messtechnik für Energiemanagementsysteme
  • Förderung von Energieberatung für den Mittelstand (BafA)
  • Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand
  • Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen
  • Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibung STEP-up!

Lassen Sie sich von uns Ihre individuellen Fördermöglichkeiten aufzeigen.

StromSt / EnergieSt
  • §9a StromStG
  • §9b StromStG
  • §10 StromStG
  • §54 EnergieStG
  • §55 EnergieStG
Dienstleistungen

Die Strom- und Energiekosten setzen sich aus vielen Bausteinen und Einzelpositionen zusammen, die zum größten Teil staatlich festgelegt sind und durch den reinen Arbeitspreis des Versorgers oder Einsparungen nicht beeinflusst werden können. Für einige dieser Steuern, Abgaben und Umlagen sind jedoch Möglichkeiten geschaffen, diese Positionen in bestimmten Fällen zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise

  • individuelle Netzentgelte
  • KWKG-Letztverbrauchergruppierung
  • EEG-Umlage-Reduzierung

Wir prüfen für Sie alle Möglichkeiten, die Nebenkosten individuell zu reduzieren und übernehmen auch gern die Prüfung der Versorgerrechnungen um sicherzustellen, dass die Berechnung der Abgaben und Umlagen richtig erfolgt. Gern übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Versorger bei erkannten Abweichungen. Sprechen Sie uns auf diese erweiterten Dienstleistungen an.

Audits

Alle Systemnormen fordern in regelmäßigen Abständen die Durchführung von internen Systemaudits. Ziel der internen Audits ist es, zu prüfen, ob die intern festgelegten und dokumentierten Vorgaben auch eingehalten und umgesetzt werden. Gern übernehmen wir für Sie die Durchführung der internen Audits und bringen unsere Erfahrungen im Rahmen der Audits in Ihr Unternehmen ein.

Sie erhalten einen umfassenden Auditbericht mit

  • erkannten Nichtkonformitäten (Abweichungen zu Normanforderungen)
  • erkannten Risiken und Chancen und Vorschlägen zu geeigneten Maßnahmen
  • möglichen Verbesserungspotenzialen und unverbindlichen Empfehlungen

Profitieren Sie von einer externen Sichtweise auf Ihr Managementsystem und unseren Erfahrungen.

CO2-Neutralstellung

Klimaschutz fängt im eigenen Unternehmen an – und zwar mit der eigenen CO2-Neutralstellung. Für dieses Ziel sollte sowohl eine kontinuierliche Reduktion von Emissionen als auch eine sukzessive Modernisierung von Prozessen, Maschinen und Anlagen erfolgen. Dies ist ein langfristiges Projekt, mit dem aber noch nicht alle Emissionen vermieden werden können. Für diese unvermeidbaren Emissionen haben Umweltschutzorganisationen und Politik den sogenannten Emissionshandel ins Leben gerufen. Durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten können die nicht vermeidbaren Emissionen kompensiert werden, denn aus den Erträgen werden CO2-Einsparmaßnahmen oder CO2-neutrale Projekte mitfinanziert. Das ist Ihr Beitrag zu aktivem Umwelt- und Klimaschutz.

Die Ingenieure einer Partnergesellschaft

  • ermitteln Ihren individuellen CO2-Footprint
  • erarbeiten Vorschläge zur Reduzierung der Emissionen
  • stellen Klimaschutzprojekte mit entsprechenden Zertifikaten vor
  • erarbeiten den Handlungsbedarf aus CO2-Reduzierung und Kompensation
  • erstellen Ihren THG-Bericht
  • vermitteln CO2-Zertifikate und koordinieren die Neutralstellung.

Und das Ganze zertifiziert vom TÜV Rheinland.

alternatives System SpaEfV II

Der Spitzenausgleich nach SpaEfV ermöglicht es Unternehmen des produzierenden Gewerbes, einen Antrag auf Stromsteuerentlastung zu stellen. Während der Spitzenausgleich bis 2012 an keine Gegenleistung seitens der Unternehmen gekoppelt war, müssen antragsstellende Unternehmen seit 2013 den Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nachweisen, um vom Spitzenausgleich zu profitieren.

Das alternative System nach Anlage 2 der SpaEfV bietet einen strukturierten Einstieg, um die energetische Situation innerhalb der Organisation zu erfassen und zu bewerten. Es hilft, systematisch Energieeinsparpotenziale aufzudecken und dadurch Energiekosten nachhaltig zu reduzieren. Auf dieser Basis ist auch der Schritt zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nicht weit: Das Bewerten der energetischen Situation und das jährlich stattfindende Review der Geschäftsleitung sind bereits erste Kernelemente der Energiemanagementsystemnorm ISO 50001.

Im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs (nur KMU) wird dieses System als Nachweis für eine Erstattung verpflichtend gefordert. Es sind auch verschiedene Vereinfachungsverfahren zugelassen, die wir individuell prüfen und anwenden.

BesAR für stromintensive Unternehmen

Stromkostenintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind besonders von hohen Strompreisen im Zuge der Energiewende betroffen. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) können diese Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Ziel ist es, durch diese Entlastung bei den Gesamtstromkosten die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Tätigkeitsbereich in den Listen 1 oder 2 der Anlage 4 zum EEG 2017 aufgezählt ist.

Die BesAR verringert die EEG-Umlage für die begünstigten Unternehmen, stellt sie jedoch nicht vollständig davon frei. Die Begrenzungshöhe wird ermittelt auf Basis der selbstverbrauchten, umlagepflichtigen Strommengen des Unternehmens sowie dem Verhältnis der Stromkosten zu der Bruttowertschöpfung des Unternehmens.

Alle Unternehmen, die einen Antrag auf die EEG-Umlage-Begrenzung stellen, müssen ein Energieeffizienzsystem betreiben. Der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines zertifizierten Umweltmanagementsystems nach EMAS ist für alle Unternehmen verpflichtend, die mehr als 5 GWh Strom pro Geschäftsjahr verbrauchen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 1 und 5 GWh pro Jahr können erleichternd auch einen Nachweis über ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 1 SpaEfV oder Anlage 2, Nr. 1-4 SpaEfV erbringen. Die Zertifizierung bzw. Testierung muss durch eine für die ISO 50001 akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft oder Umweltgutachterorganisation erfolgen.

Auf der Grundlage einer ersten Bedarfsermittlung erstel­le ich für Sie ein konkretes Konzept zur Erreichung Ihrer Ziele sowie einen Aktions­plan zur Verbesse­­rung der Energie­­effi­zienz. Durch diese in vielen Projek­ten bewähr­te Vorgehens­­wei­se erreichen wir gemein­sam Ihre Ziele.